© Dr. med. Reinhard Welp | Sommerburgstr. 16 A | 45149 Essen | phone: 0201 4308006 | email: reinhard.welp@web.de
Privat-Versicherte/Selbstzahlende
Psychotherapeutische Behandlung wird von
privaten Krankenversicherungen und der
Beihilfe übernommen, wenn es im
Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Sie sollten vor Beginn einer Psychiotherapie
mit der Krankenversicherung und der
Beihilfe klären, ob und in welchem Umfang
diese Leistungen erstattungsfähig sind.
Normalerweise werden das Erstgespäch
und die 4 folgenden Sitzungen (Probatoria)
von der Privatversicherung und der Beihilfe
übernommen. Für die Fortsetzung ist durch
den Psychotherapeuten ein Antrag auf
Psychotherapie zu stellen, in dem ich der
Fachbegutachtung in anonymisierter Form
die Problematik schildere. Wenn die
Behanldungsnotwendigkeit gebilligt wird,
wird der Antrag durch die Kostenträger
genehmigt und die Kostenübernahme
zugesagt.
Selbstzahlende
Formalitäten sind nicht erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt nach der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlich Versicherte:
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen stimmen einige gesetzliche
Krankenkassen der Kostenübernahme zu,
•
wenn die Notwendigkeit bestätigt ist und
•
wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz
bei einem zugelassenen Therapeuten
unzumutbar ist (Wartezeit mehr als ca. 3
Monate).
In solchen Fällen kann eine Therapie im
beantragt werden.
Näheres dazu finden Sie mit diesem LINK
Privatpraxis
Ich führe eine Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ).
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist nur in
Einzelfällen im Kostenerstattungsverfahren möglich.