© Dr. med. Reinhard Welp | Sommerburgstr. 16 A | 45149 Essen | phone: 0201 4308006 | email: reinhard.welp@web.de
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen stimmen einigen gesetzliche Krankenkassen der Kostenübernahme zu,
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wenn die Notwendigkeit bestätigt ist und
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wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei einem zugelassenen Therapeuten
unzumutbar ist (Wartezeit mehr als ca. 3 Monate).
Ablauf:
1.
Sie suchen eine psychotherapeutische Sprechstunde in einer kassenzugelassenen
Psychotherapiepraxis auf. (Seit 01.04.2017 gibt es eine Pflicht, diese ohne Wartezeit
anzubieten.)
Dort bekommen Sie eine Verordnung bzw. Notwendigkeits- und
Dringlichkeitsbescheinigung.
Wenn Ihnen dort Therapiestunden angeboten werden, sollten Sie dieses Angot
annehmen.
Andernfalls sollte die Bescheinigung mit dem Hinweis versehen werden, dass eine
Therapie in dieser Praxis nicht möglich ist.
2.
Sie bemühen sich in ca. 5 kassenzugelassenen Psychotherapiepraxen um einen
Therapieplatz.
3.
Absagen werden von Ihnen mit Datum und der zu erwartenden Wartezeit
dokumentiert.
4.
Vom Hausarzt benötigen Sie einen Konsiliarbericht, der bescheinigt, dass keine
körperlichen Erkankungen gegen den Beginn einer Psychotherapie sprechen.
5.
Wenn Sie keinen Therapieplatz iinnerhalb von ca. 3 Monaten in einer
kassenzugelassenen Praxis finden, beantragen Sie mit diesen Unterlagen bei Ihrer
gesetzlicher Krankenversicherung die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in
einer Privatpraxis.
Hilfestellung für die Dokumentation und den Antrag gebe ich Ihnen gern